Beim Heizungstausch erhalten selbstnutzende Eigentümer 2026 eine Grundförderung von 30 Prozent/) der förderfähigen Kosten. Mit Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus sind Gesamtquoten von bis zu 80 Prozent möglich, gedeckelt auf 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Weil die Sätze ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich sinken, lohnt sich eine Antragstellung noch 2026 fast immer mehr als das Warten auf später.
Kurz gesagt:
- Die maximale Förderung von 70 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten gilt nur bei frühem Antrag 2026, da ab Februar 2027 die Sätze halbjährlich sinken.
- Der Fördertopf für die erste Wohneinheit ist auf 28.000 Euro begrenzt, was bei maximaler Förderung bis zu 22.400 Euro Zuschuss bedeutet.
- Für den Antrag sind Nachweise wie Einkommensteuerbescheide, Eigentumsnachweis und Angebotsunterlagen unerlässlich, um den Förderanspruch zu sichern.
- Wer eine Wärmepumpe oder andere klimafreundliche Heizungen tauschen möchte, sollte das Angebot mit aufschiebender Bedingung einholen und die Antragsschritte genau einhalten.
- Ab 2027 reduziert sich der Förderhöchstbetrag halbjährlich um 750 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus verfällt schrittweise bis August 2028 vollständig.
Inhaltsverzeichnis
- Was wird gefördert und wer hat Anspruch?
- Wie hoch fällt die Förderung tatsächlich aus?
- Welche Nachweise verlangen KfW und BEG?
- Wie läuft der Antrag ab und wann kommt der Ergänzungskredit ins Spiel?
- Was ändert sich beim Absenkpfad ab 2027?
- Praxischeck: Worauf es beim Heizungstausch im Altbau wirklich ankommt
- Warum die Politik jetzt auf sozial gestaffelte Boni setzt
- So unterstützen wir Sie beim Heizungstausch in Bremen
- FAQ
- Quellen
Was wird gefördert und wer hat Anspruch?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, deckt den Heizungstausch über das KfW-Produkt 458 ab. Gefördert wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung, also etwa Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Anschluss an ein Wärmenetz, zusammen mit notwendigen Begleitarbeiten. Dazu zählen die fachgerechte Entsorgung der alten Anlage, der hydraulische Abgleich und oft auch Anpassungen an den Heizflächen, wenn die Vorlauftemperatur sinkt.
Anspruch auf die Förderung haben in erster Linie selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Wohnungseigentümergemeinschaften folgen eigenen Regeln: Hier stellt meist die WEG als Ganzes den Antrag, während der Einkommensbonus individuell für jede Eigentumspartei berechnet wird, die selbst in der Wohnung lebt. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten gilt eine gestaffelte Förderhöchstgrenze, die mit jeder weiteren Einheit sinkt.
Die zentrale Antragsroute läuft über die Heizungsförderung für Privatpersonen bei der KfW, bekannt als Produkt 458. Wer zusätzlich begleitende Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle plant, etwa eine Dämmung oder neue Fenster, beantragt diese separat über das BAFA. Beide Fördergeber lassen sich kombinieren, solange die jeweiligen Maßnahmen klar getrennt beantragt und abgerechnet werden.
Typische förderfähige Maßnahmen im Überblick:
- Einbau einer Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermieanlage oder eines Wärmenetzanschlusses
- Demontage und fachgerechte Entsorgung der bisherigen fossilen Heizanlage
- Hydraulischer Abgleich und notwendige Anpassungen am Heizsystem
- Fachplanung und Baubegleitung durch zugelassene Energieeffizienz-Experten
- Ergänzende Dämm- oder Fenstermaßnahmen über das BAFA, wenn separat beantragt
Wer sich unsicher ist, welche Förderroute im eigenen Fall passt, findet in unserem Ratgeber zur KfW-Heizungsförderung 2026 eine ausführlichere Einordnung der Antragswege.
Wie hoch fällt die Förderung tatsächlich aus?
Die Zuschusssumme ergibt sich aus einer einfachen Formel: Fördersatz in Prozent multipliziert mit den förderfähigen Kosten, begrenzt durch den Förderhöchstbetrag. Die Basis bildet die Grundförderung von 30 Prozent, die jeder selbstnutzende Eigentümer erhält, unabhängig vom Einkommen.
Darauf aufbauend gibt es zwei Boni, die sich addieren lassen. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt 2026 noch bei 16 Prozent und gilt für den Austausch funktionstüchtiger fossiler Heizungen, die mindestens sechs Jahre alt sind, oder für Konstanttemperaturkessel. Der Einkommensbonus ist gestaffelt nach dem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen der letzten zwei Jahre:
- Bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen: 40 Prozent Bonus
- Bis 40.000 Euro Haushaltseinkommen: 30 Prozent Bonus
- Bis 50.000 Euro Haushaltseinkommen: 10 Prozent Bonus
Für jedes im Haushalt lebende, kindergeldberechtigte Kind unter 18 Jahren erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze um 10.000 Euro, der sogenannte Familienzuschlag. Eine Familie mit einem Kind und einem Haushaltseinkommen von 45.000 Euro rutscht dadurch von der niedrigsten in eine höhere Bonusstufe.
Die Verbraucherzentrale bestätigt eine maximale Förderquote von 70 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten, je nach Einkommenslage und Art der ausgetauschten Anlage. Bei den gedeckelten 28.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit entspricht das einer Höchstförderung von bis zu 22.400 Euro.
Zwei Beispiele machen das greifbar. Eine Einzelperson mit 35.000 Euro Jahreseinkommen tauscht eine zehn Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe: Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent plus Einkommensbonus 30 Prozent ergeben 76 Prozent, gedeckelt auf 70 Prozent nach der Obergrenze für diese Konstellation. Bei förderfähigen Kosten von 20.000 Euro sind das 14.000 Euro Zuschuss. Ein Paar mit einem Kind und 42.000 Euro Haushaltseinkommen profitiert durch den Familienzuschlag von der 30-Prozent-Stufe statt der 10-Prozent-Stufe und kommt bei denselben 20.000 Euro Kosten ebenfalls auf einen deutlich höheren Zuschuss als ohne den Zuschlag.

Welche Nachweise verlangen KfW und BEG?
Die Förderung hängt an klar definierten Nachweisen, die zum richtigen Zeitpunkt vorliegen müssen. Fehlt ein Dokument oder wird es zu spät eingereicht, kann das den gesamten Zuschuss gefährden.
Folgende Unterlagen gehören zur Standardausstattung eines Antrags:
- Steuerbescheide der letzten zwei Jahre zur Einkommensermittlung
- Meldebescheinigung als Nachweis der Selbstnutzung
- Grundbuchauszug oder Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen und WEG
- Fachunternehmererklärung zur Demontage der alten Heizanlage
- Rechnungen und Zahlungsnachweise für die Verwendungsnachweisprüfung
Die Einkommensprüfung erfolgt über den Durchschnitt der beiden dem Antragsjahr vorangegangenen Kalenderjahre. Wer den Familienzuschlag nutzen möchte, muss die Kindergeldberechtigung und das Alter unter 18 Jahren für jedes angerechnete Kind belegen können.
Drei Fehler kosten in der Praxis regelmäßig Fördergeld. Erstens: ein Angebot ohne aufschiebende Bedingung, das den Eigentümer vertraglich bindet, bevor der Antrag überhaupt gestellt ist. Zweitens: ein Baubeginn vor der Antragstellung, der nach den Hinweisen der KfW zur Antragsreihenfolge grundsätzlich zum Ausschluss der Förderung führt. Drittens: die Annahme, der Einkommensbonus ließe sich nachträglich beantragen. Das ist nach den KfW-Vorgaben nicht möglich, die Angabe muss bereits im ursprünglichen Antrag korrekt erfolgen.
Profi-Tipp: Lassen Sie sich vom Installationsbetrieb ein Angebot mit dem Zusatz „unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage“ ausstellen, bevor Sie unterschreiben.
Wie läuft der Antrag ab und wann kommt der Ergänzungskredit ins Spiel?
Die Reihenfolge von Angebot, Antrag und Ausführung entscheidet über den Förderanspruch. Wer diese drei Schritte vertauscht, riskiert den gesamten Zuschuss, selbst wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der empfohlene Ablauf sieht so aus:
- Ein schriftliches Angebot des Installationsbetriebs einholen, versehen mit einer aufschiebenden Bedingung für den Fall einer Förderzusage.
- Den Antrag bei der KfW stellen, bevor der Auftrag verbindlich erteilt oder mit der Ausführung begonnen wird.
- Nach Erhalt der Zusage den Auftrag auslösen und die Maßnahme umsetzen, anschließend den Verwendungsnachweis einreichen.
Für die beiden Boni gelten eigene Fristen. Bei WEG-Fällen etwa kann der Zusatzantrag für Klimageschwindigkeitsbonus oder Einkommensbonus innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitfensters nach der Grundzusage nachgereicht werden, in der Regel bis zu sechs Monate danach. Wer diese Frist verpasst, verliert den jeweiligen Bonus endgültig, eine spätere Nachmeldung ist ausgeschlossen.
Reicht das eigene Eigenkapital für die Zwischenfinanzierung nicht aus, lässt sich der Zuschuss mit dem Ergänzungskredit KfW 358 oder 359 kombinieren. Der Kredit überbrückt die Zeit zwischen Rechnungsstellung und Auszahlung des Zuschusses und richtet sich an Eigentümer, die die Investitionskosten nicht vollständig aus eigenen Mitteln stemmen können. Die Kombination aus Zuschuss und Kredit darf dabei die Gesamtförderquote von 70 beziehungsweise 80 Prozent, je nach Einkommenslage, nicht überschreiten.
Wer die einzelnen Schritte noch einmal im Zusammenhang nachlesen möchte, findet eine ausführlichere Einordnung in unserem Beitrag Förderung Wärmepumpe 2026: Was Hausbesitzer jetzt tun müssen.
Was ändert sich beim Absenkpfad ab 2027?
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist von Anfang an als Übergangsinstrument gedacht, das frühes Handeln belohnt und mit der Zeit auslaufen soll. Ab dem 1. Februar 2027 beginnt der planmäßige Rückbau.
Konkret bedeutet das laut dem KfW-Merkblatt zur Heizungsförderung:
- Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert sich im selben Rhythmus um 4 Prozentpunkte je Halbjahr.
- Ab dem 1. August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 Prozent und wird ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte gekürzt, bis er Mitte 2028 ganz wegfällt. Das bedeutet in der Praxis: Wer 2026 oder in den ersten Wochen 2027 den Antrag stellt, sichert sich sowohl den höheren Bonus als auch den höheren Förderhöchstbetrag. Wer ein Jahr später tauscht, zahlt bei identischen Kosten einen spürbar höheren Eigenanteil.
Für Eigentümer mit ohnehin anstehendem Heizungstausch, etwa weil die bestehende Anlage störanfällig wird, spricht der Absenkpfad klar für ein Vorziehen der Maßnahme. Wer noch Zeit hat und auf ein günstigeres Angebot oder einen freien Installationstermin wartet, sollte diesen Zeitpuffer möglichst in den Jahren 2026 und frühen 2027 einplanen. Auf europäischer Ebene diskutierte Wertschöpfungsboni für Hersteller innerhalb der EU könnten künftig zusätzliche Anreize schaffen, ändern aber nichts an der Logik des bundesweiten Absenkpfads.
Praxischeck: Worauf es beim Heizungstausch im Altbau wirklich ankommt
Förderrecht ist die eine Seite, die technische Umsetzung die andere. Gerade im Bremer Altbau mit Baujahr vor 1990 entscheidet die Vorbereitung darüber, ob eine Wärmepumpe wirtschaftlich läuft oder zum teuren Dauerproblem wird.
Zwei technische Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit. Erstens die Vorlauftemperatur: Wärmepumpen arbeiten am effizientesten bei niedrigen Temperaturen, viele Altbauheizungen sind aber auf deutlich höhere Werte ausgelegt. Ein hydraulischer Abgleich gleicht die Wassermengen in den einzelnen Heizkreisen an und ist in vielen Fällen eine Voraussetzung dafür, dass die neue Anlage wirtschaftlich läuft. Zweitens die Heizflächen: Bestehende Heizkörper müssen oft vergrößert oder durch Flächenheizungen ergänzt werden, damit auch kalte Wintertage ohne elektrische Zusatzheizung überbrückt werden.

Wir übernehmen die technische Prüfung dieser Punkte bereits in der kostenlosen Erstberatung, bevor ein Angebot erstellt wird. Dazu gehört die Einschätzung, ob eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, eine Erdwärmepumpe oder im Einzelfall eine Luft-Luft-Lösung zum Gebäude passt, sowie die vollständige Abwicklung des Förderantrags als Teil der schlüsselfertigen Installation.
Vor jeder Vertragsunterschrift lohnt sich diese Checkliste:
- Enthält das Angebot die aufschiebende Bedingung einer Förderzusage?
- Sind hydraulischer Abgleich und eventuelle Heizflächenanpassungen im Angebot als eigene Posten aufgeführt?
- Ist der Zahlungsplan an den Bauablauf und nicht an ein starres Datum gekoppelt?
- Liegt eine klare Zuordnung vor, welche Leistungen über BEG und welche gegebenenfalls über BAFA laufen?
Profi-Tipp: Fragen Sie vor der Unterschrift gezielt nach, ob der hydraulische Abgleich bereits im Angebotspreis enthalten ist, viele Nachträge entstehen genau an dieser Stelle.
Wer tiefer in die technische Eignung einsteigen möchte, findet weiterführende Hinweise in unseren Beiträgen Wärmepumpe im Altbau: Wann sich der Einbau wirklich lohnt und Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten: Lohnt sich das in Bremen?.
Warum die Politik jetzt auf sozial gestaffelte Boni setzt
Die Reform mit Einkommensbonus und Familienzuschlag verfolgt zwei Ziele gleichzeitig: CO2-Emissionen senken und zugleich verhindern, dass der Heizungstausch zu einer Frage des Geldbeutels wird. Das ist politisch klug, auch wenn es den Antrag komplizierter macht als eine einheitliche Pauschalförderung.
Für Eigentümer heißt das: Wer finanziell knapp kalkuliert, sollte den Einkommensbonus nicht als Kür, sondern als zentralen Baustein der Finanzierung einplanen. Wer ohnehin über ein höheres Einkommen verfügt, profitiert trotzdem von der Grundförderung und dem noch verfügbaren Klimageschwindigkeitsbonus. Die eigentliche Entscheidung ist also seltener die Frage, ob sich der Tausch lohnt, sondern wann: Der Absenkpfad macht aus einem späteren Jahr fast immer die teurere Option.
Verlassen Sie sich bei der Berechnung ausschließlich auf die aktuellen Angaben der KfW und holen Sie sich für die individuelle Einordnung eine örtliche Beratung, Förderrecht ändert sich und Pauschalaussagen aus dem Vorjahr können bereits überholt sein.
— Arthur
So unterstützen wir Sie beim Heizungstausch in Bremen
Wir übernehmen bei der Installateur John GmbH den gesamten Weg von der ersten Idee bis zur betriebsfertigen Wärmepumpe, inklusive der kompletten Förderantragstellung. Unsere kostenlose Erstberatung klärt, ob eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, eine Erdwärmepumpe oder eine Luft-Luft-Lösung zu Ihrem Gebäude passt, und wir kalkulieren direkt mit, welche Fördersätze für Ihren Haushalt realistisch sind.

Wir setzen auf Geräte mit langer Lebensdauer und übernehmen neben der schlüsselfertigen Installation auch Wartung und Störungsbeseitigung, auch für Fremdfabrikate.
Vereinbaren Sie Ihre kostenlose Erstberatung direkt über unsere Website der Installateur John GmbH und lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie viel Förderung für Ihren Heizungstausch 2026 noch möglich ist.
FAQ
Wer bekommt 70 Prozent Förderung bei der Heizung?
70 Prozent erreichen Eigentümer, die die Grundförderung von 30 Prozent mit dem Klimageschwindigkeitsbonus und einer niedrigeren Einkommensbonusstufe kombinieren, wobei die Verbraucherzentrale 70 Prozent als eine der möglichen Förderobergrenzen bestätigt. Die genaue Stufe hängt vom Haushaltseinkommen und der Kinderzahl ab.
Wie hoch ist die Förderung bei Heizungstausch 2026?
Die Grundförderung liegt 2026 bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind bis zu 80 Prozent möglich. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt.
Gibt es 2026 noch eine Förderung für den Heizungstausch?
Ja, die Förderung über das KfW-Produkt 458 läuft 2026 unverändert mit Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und dem neuen, sozial gestaffelten Einkommensbonus weiter. Erst ab dem 1. Februar 2027 beginnt die geplante halbjährliche Absenkung der Sätze.
Wie hoch ist die Heizungsförderung ab 2027?
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag laut dem KfW-Merkblatt halbjährlich um 750 Euro, während der Klimageschwindigkeitsbonus im selben Takt um 4 Prozentpunkte fällt. Ab dem 1. August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig, die Grundförderung und der Einkommensbonus bleiben davon unberührt.
Wie beantrage ich den Heizungsbonus richtig?
Der Antrag läuft über die KfW und muss gestellt werden, bevor der Auftrag verbindlich erteilt oder mit der Ausführung begonnen wird, idealerweise auf Basis eines Angebots mit aufschiebender Bedingung. Der Einkommensbonus muss bereits im ursprünglichen Antrag korrekt angegeben werden, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
