Kurzfassung: Die Grundförderung für Wärmepumpen beträgt aktuell 30 % der förderfähigen Kosten, zusammen mit Boni sind bis zu 70 % möglich, bei geringem Haushaltseinkommen sogar bis zu 80 %. Ab dem ersten Quartal 2027 kommt voraussichtlich ein neuer Wertschöpfungsbonus hinzu, während die Grundförderung im Gegenzug sinkt. Wer jetzt plant, sollte die Fristen und Rechenregeln genau kennen, denn sie entscheiden über mehrere tausend Euro Unterschied.
Kurz gesagt:
- Für die erste Wohneinheit gilt derzeit ein Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro; ab 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 750 Euro.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit bis zu 16 Prozent und sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 ausläuft.
- Lassen Sie zuerst das Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag erstellen; unterschreiben Sie den Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung und stellen Sie danach den Antrag.
- Bei mindestens einem kindergeldberechtigten Kind steigt die Einkommensgrenze für den Einkommensbonus pauschal um 10.000 Euro; halten Sie Kindergeldnachweis und Meldebescheinigung bereit.
Inhaltsverzeichnis
- Aktuelle Förderquote: Grundförderung und Zusammensetzung
- Diese Boni erhöhen Ihre Förderquote zusätzlich
- Förderhöchstbetrag und welche Kosten überhaupt zählen
- Voraussetzungen und Nachweise für die volle Förderquote
- Antrag in der Praxis: So vermeiden Sie teure Fehler
- Beispielrechnung: So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen
- Unterschiede je Wärmepumpentyp: Luft-Wasser, Erdwärme, Luft-Luft
- Förderung kombinieren: Was zusätzlich möglich ist
- Wie lange gilt die Förderung und wie lange dauert die Auszahlung
- Was wir aus echten Förderanträgen gelernt haben
- Kostenlose Erstberatung und Fördercheck bei uns
- FAQ
- Quellen
Aktuelle Förderquote: Grundförderung und Zusammensetzung
Die Basis jeder Förderung bildet die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch mit Wärmepumpe, wie sie im BEG EM Förderübersicht festgelegt ist. Diese 30 % gelten unabhängig vom Einkommen und unabhängig davon, ob Sie in einem Altbau oder Neubau sanieren. Darauf aufbauend kommen je nach persönlicher Situation weitere Boni hinzu, die sich addieren lassen.
Wichtig für die Planung: Ab dem ersten Quartal 2027 ist laut KfW-Pressemitteilung ein Wertschöpfungsbonus von voraussichtlich 15 % geplant. Gleichzeitig soll die Grundförderung um denselben Wert sinken, sodass Grundförderung und Wertschöpfungsbonus zusammen weiterhin rund 30 % ergeben. Die Gesamtsumme bleibt also stabil, nur die Zusammensetzung ändert sich.
Die wichtigsten Bestandteile der Förderquote im Überblick:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten, Basis für alle Anträge
- Förderfähige Gesamtkosten als Bemessungsgrundlage, gedeckelt durch den Förderhöchstbetrag
- Ab Q1 2027 möglich: Wertschöpfungsbonus statt eines Teils der bisherigen Grundförderung
Diese Boni erhöhen Ihre Förderquote zusätzlich
Neben der Grundförderung gibt es mehrere Boni, die Ihre Förderquote spürbar anheben können. Jeder Bonus hat eigene Voraussetzungen, und nicht alle lassen sich unbegrenzt kombinieren.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Aktuell bis zu 16 % laut BEG-FAQ, gedacht als Anreiz für einen frühzeitigen Austausch funktionierender Öl- oder Gasheizungen. Der Bonus wird ab dem 1. Februar 2027 erstmals reduziert und soll in Schritten von vier Prozentpunkten pro Halbjahr bis Mitte 2028 auslaufen.
- Einkommensbonus: Haushalte mit niedrigem zu versteuerndem Jahreseinkommen erhalten eine zusätzliche Förderung, die in Summe mit den anderen Bausteinen bis zu 40 Prozentpunkte ausmachen kann.
- Familienzuschlag: Für Haushalte mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind erhöht sich laut KfW-Infografik die Einkommensgrenze pauschal um 10.000 Euro, was oft den Sprung in eine günstigere Bonusstufe ermöglicht.
- Wertschöpfungsbonus: Geplante Einführung ab Q1 2027, voraussichtlich 15 %, als Ersatz für einen Teil der heutigen Grundförderung.
Gesetzlich gedeckelt ist die Gesamtsumme bei 70 %, bei geringem Einkommen bei 80 %.
Förderhöchstbetrag und welche Kosten überhaupt zählen
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt bei 28.000 Euro, wie die KfW-Pressemitteilung zur Absenkung bestätigt. Für jede weitere Wohneinheit im selben Gebäude gilt ein gestaffelter, niedrigerer Betrag.
Der Förderhöchstbetrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro (KfW), was das Timing Ihres Antrags finanziell unmittelbar relevant macht. Wer frühzeitig den Antrag stellt, sichert sich den aktuell höheren Betrag.
Zu den förderfähigen Kosten zählen laut BAFA-Infoblatt:
- Material und fachgerechte Installation der Wärmepumpe
- Inbetriebnahme und notwendige Umfeldmaßnahmen
- Demontage und Entsorgung der Altanlage
- Fachliche Nachweise wie der hydraulische Abgleich
Voraussetzungen und Nachweise für die volle Förderquote
Um die maximale Förderquote tatsächlich zu erhalten, müssen Sie mehrere formale und technische Bedingungen erfüllen. Wer selbst im Haus wohnt, hat grundsätzlich Zugang zu allen Bonusstufen, während Vermieter und andere Antragstellergruppen abweichenden Regeln unterliegen.
Technisch verlangt wird unter anderem die sogenannte 65-%-EE-Regel, also ein Mindestanteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung, den eine korrekt dimensionierte Wärmepumpe in der Regel erfüllt.
Diese Nachweise sollten Sie vorbereiten:
- Einkommensnachweis für den Einkommensbonus, meist der letzte Steuerbescheid
- Meldebescheinigung und Kindergeldnachweis für den Familienzuschlag
- Dokumentation des hydraulischen Abgleichs
- Technische Unterlagen zur Wärmepumpe und zur Erfüllung der 65-%-EE-Regel
Profi-Tipp: Sammeln Sie Einkommensnachweis und Meldebescheinigung schon vor dem ersten Angebotsgespräch, das spart in der Antragsphase wertvolle Zeit.
Antrag in der Praxis: So vermeiden Sie teure Fehler
Der Antragsprozess folgt einer festen Reihenfolge, und wer diese Reihenfolge missachtet, riskiert den gesamten Förderanspruch. Zentral ist die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, die Ihr ausführendes Fachunternehmen erstellt und die laut KfW-Produktseite Bestandteil jeder Antragsprüfung ist.
So läuft der Ablauf korrekt:
- Angebot vom Fachbetrieb einholen und technische Eckdaten klären
- Bestätigung zum Antrag (BzA) durch den Fachbetrieb erstellen lassen
- Handwerkervertrag unterschreiben, aber mit einer aufschiebenden Bedingung versehen, sodass er erst bei Förderzusage rechtswirksam wird
- Antrag über meineKfW oder die entsprechenden BAFA-Tools stellen
Der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet, welche Bonushöhe und welcher Förderhöchstbetrag für Sie gelten, gerade mit Blick auf die geplanten Absenkungen ab 2027. Eine Übersicht zur richtigen Reihenfolge beim Förderantrag zeigt die einzelnen Schritte noch ausführlicher.
Profi-Tipp: Ohne aufschiebende Bedingung im Handwerkervertrag riskieren Sie laut CleanThinking Ihren Förderanspruch, falls der Antrag abgelehnt wird.
Beispielrechnung: So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen
Nehmen wir an, bei einem Einfamilienhaus fallen förderfähige Kosten von 22.000 Euro für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe an. Im Standardfall ohne Einkommensbonus ergibt sich folgende Rechnung:
Qualifiziert sich derselbe Haushalt zusätzlich für den Einkommensbonus, weil das zu versteuernde Jahreseinkommen unter der Grenze liegt, steigt die Förderquote entsprechend weiter an, bleibt aber durch die gesetzliche Obergrenze von 70 % beziehungsweise 80 % gedeckelt. Bei einem Mehrfamilienhaus wird die Fördersumme auf die einzelnen Wohneinheiten verteilt, wobei der gestaffelte Förderhöchstbetrag je Einheit die Obergrenze bildet.

Unterschiede je Wärmepumpentyp: Luft-Wasser, Erdwärme, Luft-Luft
Die Förderquote selbst unterscheidet sich nicht nach dem Typ der Wärmepumpe: Grundförderung, Boni und Höchstbeträge gelten für Luft-Wasser-, Erdwärme- und Luft-Luft-Wärmepumpen gleichermaßen, solange die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Der entscheidende Unterschied liegt in den förderfähigen Gesamtkosten, und die wirken sich direkt auf den tatsächlichen Euro-Betrag aus.
Erdwärmepumpen benötigen Erdsonden oder Flächenkollektoren, was die Investitionskosten gegenüber einer Luft-Wasser-Wärmepumpe deutlich erhöht. Höhere förderfähige Kosten bedeuten bei gleicher Förderquote auch einen höheren absoluten Zuschuss, solange der Förderhöchstbetrag von aktuell 28.000 Euro pro erster Wohneinheit nicht überschritten wird. Luft-Wasser-Wärmepumpen liegen bei den Investitionskosten meist niedriger, erreichen aber ebenfalls häufig die technischen Voraussetzungen für die volle Förderquote, etwa die 65-%-EE-Regel.
Luft-Luft-Wärmepumpen, die vor allem im Altbau oder als Ergänzung eingesetzt werden, sind grundsätzlich ebenfalls förderfähig, wenn sie als zentrale Wärmeversorgung dienen und die technischen Anforderungen erfüllen. In der Praxis zeigt sich: Welcher Wärmepumpentyp für Ihr Gebäude infrage kommt, hängt stärker von Grundstück, Heizlast und vorhandener Anlage ab als von der Förderquote selbst. Eine fundierte Einschätzung dazu liefert unser Beitrag zur Luft-Wasser-Wärmepumpe-Installation mit den wichtigsten technischen Prüfpunkten.
Förderung kombinieren: Was zusätzlich möglich ist
Die Bundesförderung über die KfW lässt sich grundsätzlich mit bestimmten zusätzlichen Programmen kombinieren, auch wenn eine Doppelförderung derselben Kostenposition ausgeschlossen ist. Wer zum Beispiel neben der Wärmepumpe auch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle plant, kann unter Umständen separate Förderprogramme für Dämmung oder Fenster nutzen, die parallel zur Heizungsförderung laufen.
Kommunale Förderprogramme einzelner Städte und Gemeinden kommen in manchen Regionen als zusätzlicher Baustein infrage, die Bedingungen variieren jedoch stark von Kommune zu Kommune und müssen im Einzelfall geprüft werden. Für Hausbesitzer in Bremen und Umgebung lohnt sich ein Blick auf die regionalen Möglichkeiten, die wir in unserem Beitrag zu Fördermöglichkeiten in Bremen zusammengefasst haben.
Zusätzlich zum Zuschuss lässt sich der verbleibende Eigenanteil über zinsgünstige Kredite finanzieren, etwa über ergänzende KfW-Kreditvarianten. Wie sich Zuschuss und Finanzierung sinnvoll kombinieren lassen, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zur Finanzierung einer Wärmepumpe. Wichtig bleibt in jedem Fall: Die Kombination mehrerer Programme ändert nichts an der gesetzlichen Obergrenze von 70 beziehungsweise 80 Prozent für die eigentliche Heizungsförderung.

Wie lange gilt die Förderung und wie lange dauert die Auszahlung
Die Förderung selbst ist kein einmalig befristetes Programm mit festem Enddatum, sondern ein laufendes Instrument, dessen Sätze und Höchstbeträge sich schrittweise verändern, wie die angekündigten Absenkungen ab Februar 2027 zeigen. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller zählt der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme.
Nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung haben Sie in der Regel mehrere Monate Zeit, um die Maßnahme umzusetzen und die Fördermittel abzurufen, die genaue Frist nennt Ihnen die Zusage der KfW direkt. Die Auszahlung selbst erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der entsprechenden Nachweise, nicht bereits mit der Bewilligung. Wer also frühzeitig plant und die BzA rechtzeitig einreicht, sichert sich nicht nur die aktuell gültigen Sätze, sondern hat auch genügend Zeit für eine saubere Umsetzung ohne Zeitdruck.
Was wir aus echten Förderanträgen gelernt haben
Die größte Fehlerquelle liegt selten in der Technik, sondern im Papierkram: Ein unterschriebener Handwerkervertrag ohne aufschiebende Bedingung oder eine zu spät beantragte BzA kostet Hausbesitzer regelmäßig echtes Geld. Wer die Reihenfolge Angebot, BzA, Vertrag, Antrag konsequent einhält, vermeidet die meisten teuren Überraschungen.
Bei der Beratung, Installation und Förderantragsbearbeitung achten wir genau auf diese Reihenfolge, damit Kundinnen und Kunden nichts von ihrer möglichen Förderquote verschenken.
Die frühzeitige Abstimmung zwischen Fachbetrieb und Antragsteller entscheidet oft über mehrere tausend Euro Förderdifferenz.
— Arthur
Kostenlose Erstberatung und Fördercheck bei uns
Wenn Sie Ihre Förderquote ausschöpfen wollen, übernehmen wir die Koordination für Sie: von der Erstberatung über die Installation bis zur Bearbeitung Ihres Förderantrags. Wir setzen auf langlebige Geräte und sorgen dafür, dass die BzA rechtzeitig und korrekt bei Ihrem Antrag landet.

So läuft die Zusammenarbeit konkret ab:
- Kostenlose Erstberatung bei Ihnen vor Ort in Bremen und Umgebung
- Technische Prüfung und Angebot für Luft-Wasser-, Erdwärme- oder Luft-Luft-Wärmepumpe
- Erstellung der BzA und vollständige Abwicklung des Förderantrags
- Schlüsselfertige Installation inklusive Austausch der Altanlage
| Leistung | Inhalt |
|---|---|
| Erstberatung | Kostenlos, vor Ort in Bremen und Umgebung |
| Installation | Schlüsselfertig, für Alt- und Neubau |
| Förderantrag | Komplette Bearbeitung inklusive BzA |
| Partner | Vaillant und Weishaupt, zertifiziert |
Weitere Hintergründe zu Fördersätzen und Fristen finden Sie auch in unserem Ratgeber rund um Wärmepumpen. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihre persönliche Förderquote ausfällt, vereinbaren Sie einfach einen Termin für die kostenlose Erstberatung bei Installateur John GmbH.
FAQ
Wie hoch ist die Förderung vom Staat für eine Wärmepumpe?
Die Grundförderung liegt bei 30 % der förderfähigen Kosten, zusammen mit Boni wie dem Klimageschwindigkeitsbonus von bis zu 16 % und dem Einkommensbonus sind bis zu 70 % möglich.
Was ist die 65-Prozent-Regel?
Eine korrekt dimensionierte Wärmepumpe ist in aller Regel automatisch förderfähig.
Was kostet eine Wärmepumpe für 120 Quadratmeter Haus?
Die konkreten Kosten hängen stark vom Wärmepumpentyp, der Dämmung des Gebäudes und der benötigten Heizleistung ab, weshalb sich kein pauschaler Preis nennen lässt. Eine individuelle Einschätzung für Ihr Haus erhalten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.
Wie viele Jahre hält eine Wärmepumpe im Durchschnitt?
Wärmepumpen von Herstellern wie Vaillant oder Weishaupt erreichen bei fachgerechter Installation und Wartung eine lange Lebensdauer. Entscheidend für diese Langlebigkeit sind die korrekte Dimensionierung und ein regelmäßiger Service.
